Rahmenvertrag Jugendwohnen

Zum 1. August 2026 wurde der erstmals im Jahr 2012 in Kraft getretene „Rahmenvertrag zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III zur Festlegung der Entgelte im Jugendwohnen für junge Menschen mit sozialpädagogischer Begleitung“ fortgeschrieben. In www.kjs-bayern.deRahmenvertrag Jugendwohnen finden Interessierte notwendige bzw. hilfreiche Unterlagen und Materialien im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag.